Kircherhaltungsverein St. Vinzenz und St. Franziskus e. V.

 

Satzung des

Kircherhaltungsvereins St. Vinzenz und St. Franziskus e.V.

§ 1

Name und Zweck des Vereins

(1) Der Verein führt den Namen „Kircherhaltungsverein St. Vinzenz und St. Franziskus e.V.“

und hat seinen Sitz in 37077 Göttingen – Weende, An der St. Vinzenzkirche 5.

 Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

(2) Zweck des Vereins ist die Erhaltung des kirchlichen Lebens an den Standorten der Kirchen St. Vinzenz und St. Franziskus, insbesondere die Instandhaltung und Instandsetzung der Gebäude.

Der Verein will das Interesse und das Verantwortungsbewusstsein der Pfarrgemeinde für diese Aufgabe fördern.

(3) Die eingehenden Geldbeträge (Mitgliedsbeiträge und Spendengelder) werden auf separaten Konten des Kircherhaltungsvereins verwahrt und dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwandt werden.

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